Übersicht über die Steuervergünstigungen für Immobilien

Übersicht über die Steuervergünstigungen für Immobilien

In den letzten Jahren wurden die gesetzlichen Rahmenbedingungen zur Regelung von Steuervergünstigungen für Immobilien mehrfach bestätigt und abgeändert.

Deshalb sollen die geltenden Steuervergünstigungen im Folgenden kurz zusammengefasst werden. Dabei soll auch festgehalten werden, wie diese nach Inkrafttreten des Haushaltsgesetzes 2022 erfolgreich in Anspruch genommen werden können.

Superbonus 110 %

Beginnen wir mit dem Superbonus 110 %, der vor Kurzem verlängert wurde. Miteigentümergemeinschaften können diesen somit auch in den nächsten Jahren weiterhin in Anspruch nehmen - wenn auch mit niedrigeren Steuerabsetzbeträgen. Letztere werden 2024 nämlich auf 70 % und 2025 auf 65 % herabgesetzt. Für Einfamilienhäuser gilt der Superbonus weiterhin, sofern zum 30. Juni 2022 ein Baufortschritt von 30 % besteht.

Für die Inanspruchnahme eines derart hohen Steuerabsetzbetrages müssen die Bauarbeiten allerdings auch primäre Baumaßnahmen umfassen (wie die Wärmedämmung oder den Austausch der Heizungsanlage), wodurch auch für energetische Sanierungsmaßnahmen (sekundäre Baumaßnahmen wie die Installation von Ladestationen für Elektroautos) dieser erhöhte Steuerabsetzbetrag genutzt werden kann.

Ökobonus für normale energetische Maßnahmen

Auch der Ökobonus wurde bis 2024 verlängert. Dabei wird auf eine bessere Energieeffizienz der Gebäude gezielt, in dem beispielsweise Heizkessel oder Türen und Fenster ausgetauscht werden. Der Ökobonus sieht einen Steuerabsetzbetrag von 50 % bis 65 % für Energieeffizienzmaßnahmen und einen höheren Absetzbetrag von 85 % für Arbeiten an Gemeinschaftsanteilen bei Miteigentümergemeinschaften vor.

Bonus für Maßnahmen zum Erdbebenschutz

Auch der Bonus für Maßnahmen zum Erdbebenschutz wurde verlängert. Damit werden Sicherheitsmaßnahmen im Zusammenhang mit Gebäuden gefördert. Der Bonus sieht eine Steuervergünstigung mit unterschiedlichen Absetzbeträgen vor, die je nach Erdbebenzone, in der sich das Gebäude befindet, und je nach Immobilienart variieren. Für Einfamilienhäuser gilt ein Steuerabsetzbetrag zwischen 50 % und 70 %, während für Miteigentümergemeinschaften ein Absetzbetrag zwischen 75 % und 85 % Anwendung findet.

Bonus für Umbauarbeiten

Ebenso wurde der Bonus für Umbauarbeiten bis 2022 verlängert. Dieser sieht einen Einkommenssteuerabzug von 50 % der angefallenen Kosten bis zu einer Ausgabenschwelle von 96.000 Euro je Immobilieneinheit vor. Zu den steuerbegünstigten Maßnahmen zählen planmäßige und außerplanmäßige Instandhaltungsarbeiten, Renovierungen, Sanierungen, Umbauarbeiten an Gemeinschaftsflächen von Wohngebäuden oder außerplanmäßige Instandhaltungsarbeiten, Renovierungen, Sanierungen oder Umbauarbeiten an einzelnen Wohneinheiten einer jedweden Katasterkategorie.

Bonus für Möbel und Großelektrogeräte

Schließlich wurde auch der Steuerabsetzbetrag in Höhe von 50 % für den Ankauf von Möbeln und Großelektrogeräten, die mindestens in der Klasse A eingestuft sind, für 2022 verlängert. Der Möbelbonus kann nur zur Einrichtung von Immobilien, an denen bereits Umbauarbeiten durchgeführt werden, in Anspruch genommen werden. Der Höchstbetrag für die Steuervergünstigung beläuft sich für 2022 auf 10.000 Euro, und ab 2023 auf 5.000 Euro.

Bonus für Grünanlagen

Mit dem Haushaltsgesetz 2022 wurde auch der Bonus für Grünanlagen verlängert. Dabei kann ein Einkommenssteuerabzug von 36 % auf angefallenen Kosten zur Gestaltung von Grünflächen in Privatgärten und Grünflächen von Miteigentumsgemeinschaften, Balkonen und Terrassen geltend gemacht werden. Der Steuerabzug kann in 10 gleich hohen Jahresraten bis zu einem Gesamtbetrag von 5.000 Euro in Anspruch genommen werden.

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