Kaufobjekte in Bozen: so lohnt sich die Renovierung mit dem SuperBonus 110%
Der SuperBonus 110 % ist eine der begrüßenswertesten Neuheiten im Bereich der Förderungen von baulichen Maßnahmen, die darauf abzielen, Wohnhäuser und Wohnungen effizienter und sicherer zu machen. Wer diesen Bonus nutzt, kann an der eigenen Wohnung verbessernde Eingriffe (beinahe) zum Nulltarif vornehmen. Kein Wunder also, wenn es in den letzten Monaten einen wahren Boom an Nachfragen gegeben hat, denn zahlreiche Steuerzahler möchten sich die Chance, ihr Eigentum so günstig zu sanieren, nicht entgehen lassen.
Daher soll hier untersucht werden, ob und wie der SuperBonus 110 % auch einen Anreiz bietet, wenn man sich nach in Bozen zum Verkauf stehenden Wohnungen umschaut, und unter welchen Voraussetzungen er rentabel genutzt werden kann.
Was ist der SuperBonus 110 %?
Zunächst ist festzuhalten, dass der SuperBonus 110 % eine Förderungsmaßnahme ist, welche für die Steuerzahler kostenfreie Verbesserungen von Wohngebäuden verspricht. Bei solchen Vorteilen ist es klar, dass sich auch für den Immobilienmarkt neue und interessante Szenarien eröffnen: so bietet sich zum Beispiel die Möglichkeit, ein Kaufobjekt günstig zu erwerben, weil dieses aufgrund seines nicht optimalen Erhaltungszustands zu einem niedrigeren Preis angeboten wird, und dann den Steuervorteil des SuperBonus 110 % für die Sanierung zu nutzen. Aber Vorsicht, es gibt grundlegende Voraussetzungen zu beachten: um in den Genuss des SuperBonus 110 % zu kommen, ist mindestens eine mitziehende“,primäre,das gesamte Gebäude aufwertende Maßnahme durchzuführen. Auf diesen Aspekt werden wir gleich noch näher eingehen.
Als erstes sollte man wissen, dass dieser Bonus zwei Arten von Steuervorteilen umfasst: die des Super Ecobonus für Maßnahmen der energetischen Sanierung, und die des Super Sismabonus für Maßnahmen zur Verbesserung der Erdbebensicherheit.
In beiden Fällen besteht der Anreiz in einem Steuerabzug von 110 %, anzuwenden für Ausgaben, die bis zum 30. Juni 2022 von den Bonus-Berechtigten getätigt werden. Der Abzug wird auf fünf Jahresraten verteilt, bzw. auf vier Raten für Ausgaben, die das erste Halbjahr 2022 betreffen.
Wofür ist der SuperBonus 110 % anwendbar?
Bevor man spontan der Versuchung lohnender Steuervergünstigungen erliegt, ohne ausreichend informiert zu sein, muss man sich im Klaren darüber sein, dass der Super Ecobonus nur dann in Anspruch genommen werden kann, wenn mindestens eine „mitziehende“, primäre Maßnahme durchgeführt wird. Darunter fallen die folgenden:
- Wärmedämmung der Gebäudehülle;
- Austausch der Heizungsanlagen durch zentralisierte Anlagen;
- Austausch der Heizungsanlagen in Einzelhäusern oder Wohneinheiten in Mehrfamilienhäusern, welche funktional unabhängig sind und über mindestens einen separaten Zugang von außen verfügen.
Ist die Voraussetzung von mindestens einer diesen primären Maßnahmen erfüllt, steht es dem Bonus-Begünstigten frei, weitere „sekundäre“ Maßnahmen durchzuführen, die in diesem Rahmen als zusammenhängend mit dem Haupteingriff bzw. als von diesem „mitgezogen“ gelten.
Darunter fallen eine ganze Reihe von Maßnahmen:
- Austausch von Türen und Fenstern;
- Sonnenschutz;
- Installation von Photovoltaik-Anlagen;
- Installation von Ladestationen für Elektrofahrzeuge;
- Beseitigung von baulichen Hindernissen im Fall von Personen mit Behinderungen und Senioren ab 65 Jahren.
Und in jedem Fall müssen diese primären („mitziehenden“) und sekundären („mitgezogenen“) Maßnahmen bewirken, dass sich das Energieverhalten des Gebäudes bzw. der Wohneinheit innerhalb eines Mehrfamilienhauses um mindestens zwei Klassen verbessert.
Wie erhält man den SuperBonus 110 %?
Wenn man beabsichtigt, den SuperBonus 110 % zu beantragen, besteht der erste, fundamentale Schritt darin, mit fachmännischem Beistand zu überprüfen,welche Maßnahmen bei der eigenen Immobilie überhaupt durchführbar sind. Schließlich ist dabei auch ein schon erwähnter Aspekt sicherzustellen: die Maßnahmen müssen zu einer Erhöhung von mindestens zwei Energieklassen führen.
Hat man damit abgeklärt, dass der SuperBonus 110 % auch tatsächlich anwendbar ist, kann man sich mit dem Unternehmen, das mit der Ausführung der Arbeiten beauftragt werden soll, in Verbindung setzen, und die Modalität des Steuerabzugs wählen.
Diesbezüglich stehen dem Steuerzahler nämlich drei Alternativen zur Auswahl:
- Steuerabzug von 110 % auf die Ausgaben, wobei die Vergünstigungen auf fünf Jahresraten aufgeteilt werden (bzw. vier für Ausgaben im Jahr 2022);
- Direktrabatt auf die Rechnung,die vom Leistungserbringer (Bauunternehmen) für die erfolgten Arbeiten ausgestellt wird;
- Abtritt des Steuerguthabens an ein Kreditinstitut (Bank) oder einen Finanzintermediär, bei dem man, falls gewünscht, auch eine Finanzierung als Vorschuss auf die Arbeiten beantragen kann.
Da es im Einzelfall eine Fülle von Elementen zu berücksichtigen gibt, lautet unser Ratschlag unbedingt, alles bis ins Detail mit dem Techniker, der den beeideten Nachweis erbringen wird, durchzusprechen: nur so kann man Missverständnisse vermeiden, und die Bauvorhaben an der eigenen Immobilie entspannt und sorglos angehen. Schließlich sollte man nicht versäumen, diese beachtliche Vergünstigung, die letztes Jahr in unsere Steuerordnung eingeführt wurde, optimal zu nutzen.
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