Wer bezahlt die Kosten und Gebühren für das nackte Eigentum?
Beim Verkauf des nackten Eigentums einer Wohnung, kann der Verkäufer das Fruchtgenussrecht an der Wohnung und somit auch das Wohnrecht auf Lebenszeit behalten. Gleichzeitig erhält er durch den Verkauf des nackten Eigentums an der Wohnung einen Geldbetrag, mit dem er seinen Lebensunterhalt bestreiten oder sonstige Investitionen für sich oder seine Liebsten tätigen kann.
Der Verkauf des nackten Eigentums wird auch an unserem Immobilienmarkt immer beliebter und ermöglicht es immer mehr Menschen, ihre Bedürfnisse zu befriedigen:
- Der Verkäufer des nackten Eigentums erhält einen Geldbetrag und behält sich gleichzeitig das Wohnrecht auf Lebenszeiten in der Immobilie vor.
- Der Käufer kann das nackte Eigentum an einer Immobilie zu wesentlich günstigeren Preisen als bei einem Kauf des vollen Eigentums erwerben, und zwar wohlwissend, dass er zu einem zukünftigen Zeitpunkt (bei Ableben des Fruchtnießers) neben dem Eigentum auch über den Besitz und die Nutzung der Immobile verfügen kann.
Auch wenn obige Informationen vielleicht bereits bekannt sind, könnte dennoch die Art und Weise der Aufteilung der Kosten, in Verbindung mit dem nackten Eigentum, zwischen den beiden Vertragsparteien der Transaktion neu sein.
Instandhaltungskosten der Immobilie
Zunächst soll darauf hingewiesen werden, dass die Kosten für die planmäßige Instandhaltung weiterhin vom Fruchtnießer übernommen werden, während die Kosten für die außerplanmäßige Instandhaltung zu Lasten des nackten Eigentümers gehen.
Vor diesem Hintergrund könnte man sich die Frage stellen, was genau zu den "außerplanmäßigen Kosten" zählt. Um diesen Zweifel zu klären, muss auf die Bestimmungen des italienischen Zivilgesetzbuches abgestellt werden. Demnach sind außergewöhnliche Ausbesserungen jene, die erforderlich sind, um die Festigkeit der Hauptmauern und Gewölbe, den Austausch der Balken, die gänzliche oder beachtliche Teile betreffende Erneuerung der Dächer, Decke, Stiegen, Dämmung, Wasserleitungen, Stützmauern oder Einfriedungsmauern sicherzustellen.
Der Fruchtnießer kann allerdings im Zusammenhang mit der Zahlung der außerplanmäßigen Kosten zur Zahlung der gesetzlichen Zinsen, im Ausmaß von 5 % der für diese Ausbesserungen angefallenen Beträge, aufgefordert werden.
Wer bezahlt die Steuern beim nackten Eigentum
Im Zusammenhang mit dem nackten Eigentum werden die Ertragssteuern der Immobilieneinheit weiterhin vom Fruchtnießer abgeführt. Dieser muss somit die Gemeindeimmobiliensteuer und die Einkommenssteuer (IRPEF) auf dem Katasterertrag abführen.
Teilnahme an Versammlungen der Miteigentümer und Beschlüsse über Kosten
Bezüglich der in Verbindung mit dem nackten Eigentum anfallenden Kosten sei daran erinnert, dass dem Fruchtnießer das Stimmrecht im Rahmen der Versammlung der Miteigentümer nur dann vorbehalten ist, wenn Angelegenheiten im Zusammenhang mit der gewöhnlichen Verwaltung und der Nutzung der Gemeinschaftsgüter und -leistungen besprochen werden.
Sind hingegen auf der Tagesordnung der Versammlung der Miteigentümer Beschlussfassungen zur außerplanmäßigen Instandhaltung vorgesehen, die beispielsweise Erneuerungen oder Wiederaufbauten betreffen, steht das Stimmrecht dem nackten Eigentümer zu.
Außerdem sollte Folgendes berücksichtigt werden: Wenn der Fruchtnießer, die auf ihn entfallenden Kondominiumsspesen nicht bezahlt, gilt er als säumig und der Kondominumverwalter kann die Rechte der Miteigentümergemeinschaft zur Zwangsvollstreckung des Nießbrauchrechts gemäß Art. 2810 ZGB ausüben.
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