Kataster und Grundbuch: Was sind die Unterschiede?

Kataster und Grundbuch: Was sind die Unterschiede?

Das Grundbuchsystem ist eine Art der Katasterordnung, die sich vom normalen Katastersystem unterscheidet. Dies ist hauptsächlich auf die Erfahrungen der Gebiete des österreichisch-ungarischen Kaiserreichs zurückzuführen, die als solche nur teilweise in unser Land einflossen. Was sind jedoch die Unterschiede zwischen dem normalen Katastersystem und dem Grundbuchsystem?

Die Ursprünge des Katasters

Damit die Unterschiede zwischen dem normalen Kataster- und dem Grundbuchsystem begreiflich werden, müssen wir einige Jahrhunderte in der Zeit zurückgehen.

Vom Rechtsinstitut der „Landtafeln“, das im 13. Jh. geschaffen wurde und in einem Teil der habsburgischen Monarchie (Böhmen, Mähren und Nordschlesien) Anwendung fand, stammt das österreichische Grundbuchsystem zur Kundmachung von Rechten an Liegenschaften. Dieses ist von dem Grundsatz inspiriert, dass Rechte an Liegenschaften nur nach erfolgter Kundmachung und zwar durch Eintragung in bestimmte Verzeichnisse (Tabulae, Tafeln) erworben und in der rechtlichen Ordnung anerkannt werden.

Tendenziell übertrug man somit den öffentlichen Institutionen die Aufgabe, „der Willensäußerung der Parteien Wahrheit zu verleihen“, sodass der Inhalt des öffentlichen Verzeichnisses nicht bestritten werden konnte.

Die Eintragung in die Verzeichnisse hatte demnach nicht nur bloße Beweiskraft, sondern auch eine substanzielle, rechtsbegründende Wirkung. Dagegen verleiht das normale Katastersystem den öffentlichen Angaben der Liegenschaftsregisterämter aufgrund der ausdrücklichen Vorgabe im Gesetz, mit dem diese eingerichtet wurden, keine Beweiskraft. Das ist jedoch nicht der einzige Unterschied zwischen den beiden Systemen.

Wie ist das Grundbuchsystem organisiert?

Den obigen Angaben zufolge dürfte es einfach sein, die Funktionsweise des ursprünglichen Grundbuchsystems als Komplex von Sondernormen zu verstehen, deren Grundlage das Grundbuch ist, bzw. jene Verzeichnisse, Urkunden und Unterlagen, in denen für jede im Gemeindegebiet befindliche Liegenschaft der rechtliche Status einer jeden im Lauf der Jahre eingetretenen Veränderung enthalten ist.

Jede Liegenschaft, egal ob es sich um ein Grundstück oder ein Gebäude handelt, ist so in den Grundstücks- und Gebäudeparzellen ausgewiesen und stellt eine Basisimmobilieneinheit dar. Der Grundbuchskörper wird seinerseits durch eine oder mehrere Parzellen gebildet und stellt die dingliche Grundlage der Einlagezahl oder Grundbuchseinlage dar, die aus einer bestimmten Zahl an Blättern mit den sich auf die jeweiligen Parzellen beziehenden Eintragungen besteht. Die Einlagezahl ist schließlich in drei Blätter unterteilt, die jeweils mit einem Buchstaben des Alphabets gekennzeichnet sind: A, B und C.

  • Blatt A, das Gutsbestandsblatt, ist in zwei Abschnitte unterteilt und weist die Benennung der Einlagezahl und die Liste der Veränderungen des Grundbuchskörpers auf.
  • Auf Blatt B, dem Eigentumsblatt, sind die Eigentumsrechte einverleibt und auf ihm sind etwaige Einschränkungen der Verfügungsgewalt, etwaige Klagen, Vorverträge, bedingte Verträge sowie deren etwaige Löschung vermerkt.
  • Auf Blatt C, dem Lastenblatt, sind etwaige dingliche Rechte angeführt, die das Eigentum des Grundbuchskörpers belasten (Hypotheken, Nießbrauch, passive Dienstbarkeiten), sowie die Einschränkungen der Verfügungsgewalt aufgrund von Pfändung, Beschlagnahme oder durch entsprechenden Vertragsklauseln sowie etwaige Bindungen durch Denkmalschutz usw.

Alle Einlagezahlen in einer Katastralgemeinde stellen das Grundbuch der jeweiligen Gemeinde dar.

Das Grundbuchsystem ist somit ein dingliches Katastersystem, das die Liegenschaft betrifft. Wo es angewandt wird, ist es daher ausreichend, die Parzellennummer zu kennen, um mehr über die Geschichte und den gegenwärtigen Status der Liegenschaft zu erfahren und mittels der Einlagezahl alle Informationen, die die Immobilieneinheit betreffen, zu erhalten.

Das normale Katastersystem ist daher nicht auf dinglicher Basis organisiert, sondern nach Namen: Die Blätter sind nicht den einzelnen Gütern zugewiesen, sondern den Personen, die Rechte an ihnen geltend machen können.

Wo in Italien ist das Grundbuchsystem in Verwendung?

Das Grundbuchsystem gilt in Italien heute in den Gebieten, die nach Beendigung des Ersten Weltkriegs annektiert wurden, d. h. in den heutigen Provinzen Triest, Görz, Trient und Bozen sowie in einigen Gemeinden der Provinzen Udine, Vicenza, Brescia und Belluno.

Im übrigen Land gilt dagegen das normale Katastersystem.

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